Wir bemühen uns immer um eine Vertretung. Ab dem dritten krankheitsbedingten Ausfall im Kalenderjahr wird die Stunde erstattet. Bei rechtzeitiger Absage deinerseits (mindestens 24 Stunden vorher) versuchen wir, einen Nachholtermin zu finden.
Wir bemühen uns immer um eine Vertretung. Ab dem dritten krankheitsbedingten Ausfall im Kalenderjahr wird die Stunde erstattet. Bei rechtzeitiger Absage deinerseits (mindestens 24 Stunden vorher) versuchen wir, einen Nachholtermin zu finden.